DAS
UVP - VERFAHREN


Bei einem UVP ("Umweltverträglichkeitsprüfung")-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Dabei werden alle relevanten Sachgebiete von internen und externen Spezialisten der Behörde/n und des jeweiligen Projektwer-bers eingehend geprüft und beurteilt. Das Ergebnis dieser Beur-teilungen fliesst dann direkt in die Projektentwicklung und Projekt- ausführung ein. Die Behörde entscheidet mittels Bescheid über die Genehmigungfähigkeit des jeweiligen Projektes und schreibt auch eine Reihe von Auflagen vor. Ein besonderes Hauptaugenmerk wird dabei auf die naturschutzrechtlichen Belange und die Sicherheit der Bevölkerung gelegt.
UVP - Genehmigungsverfahren sind öffentlich.
Das UVP-Verfahren für den Pumpspeicher Koralm wird unter folgender Aktenzahl des Amt der Steiermärkischen Landesregierung geführt:
GZ: ABT13-11.10-441/2016
Aktuelle Informationen zu dem jeweiligen Sachstand des Verfahrens können Sie jederzeit im Internet unter:
https://www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/12585291/9176022/
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